Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Leistungen und Angebote.
RoTronik e.U. – Roland Jaindl
Großwilfersdorf 23
8263 Großwilfersdorf – Österreich
Tel.: +43 680 504 36 06
E-Mail: office@rotronik.at
Gewerbeart: Reglementiertes Gewerbe
Gewerbewortlaut:
Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden mit Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von RoTronik e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus:
- schriftlichem Angebot
- Leistungsbeschreibung
- Auftrag / Bestellung
- technischer Dokumentation
Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß §456 UGB verrechnet. Zusätzlich können Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
6. Leistungsfristen und Termine
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.
Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen, Lieferengpässen, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungen und Lieferungen unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu melden.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers:
- Verbesserung
- Austausch
- Preisminderung
- Wandlung (bei wesentlichen Mängeln)
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für:
- indirekte Schäden
- Folgeschäden
- entgangenen Gewinn
- Datenverlust
- Betriebsunterbrechung
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis dahin pfleglich zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen.
10. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- der Auftraggeber Zahlungen einstellt
- über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
- Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden
Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG) verarbeitet. Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
Für Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
